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Aktuelles

Fristen zur Abgabe Steuererklärung

Die Bundesregierung hat neue Abgabefristen für die Steuererklärungen bis 2025 festgelegt. Für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereines gelten die Abgabefristen für Beratende Steuerpflichtige.

Besteuerungszeitraum   
Nicht beratende Steuerpflichtige   
Beratende Steuerpflichtige   
2021
31. Oktober 2022
31. August 2023
2022
02. Oktober 2023
31. Juli 2024
2023
2. September 2024
2. Juni 2025
2024
31. Juli 2025
30. April 2026
2025
31. Juli 2026
1. März 2027

Verspätungszuschlag

Wir möchten die Mitglieder nochmals darauf hinweisen, dass das Finanzamt für verspätete Einreichung der Steuererklärung ab 2018 für jeden angefangen Monat mindestens 25 € festsetzt. Um Ihnen eine fristgerechte Abgabe zu garantieren, bitten wir Sie, spätestens bis 15. November 2024 Ihre Unterlagen für die Steuererklärung 2023 in Ihrer Beratungsstelle abzugeben. Alle später eingereichten Steuerunterlagen werden nach Eingangsdatum bearbeitet.

Vorstandsvergütung

Der geschäftsführende Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins ELVE e. V. erhält laut Dienstvertrag eine Vergütung.
Die Vergütung des Vorstandes betrug im Jahr 2023 28.800 €. Weitere Nebenleistungen werden nicht gezahlt. 


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