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Liebe Mitglieder und Besucher
aufgrund der aktuellen weltweiten Corona Krise kann es Einschränkungen für den Publikumsverkehr in einzelnen Beratungsstellen geben.
Wir bitten Sie, telefonisch vorab mit den Beratungsstellenleitern Kontakt aufzunehmen.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie daher, vorerst auf einen persönlichen Besuch in unseren Beratungsstellen zu verzichten.
Für die Geschäftsstelle Postplatz 7 in Stollberg gilt:
Selbstvertändlich sind wir zu den Öffnungszeiten telefonisch zu erreichen und stehen für Ihre steuerlichen Fragen zur Verfügung.
Gern können Sie die Unterlagen auch in den Außenbriefkasten, der täglich geleert wird, geben oder uns per Post zukommen lassen.
In diesem Sinne wünschen wir uns allen viel Gesundheit.
Die Bundesregierung hat neue Abgabefristen für die Steuererklärungen bis 2025 festgelegt. Für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereines gelten die Abgabefristen für Beratende Steuerpflichtige.
Besteuerungszeitraum | Nicht beratende Steuerpflichtige | Beratende Steuerpflichtige |
2021 | 31. Oktober 2022 | 31. August 2023 |
2022 | 02. Oktober 2023 | 31. Juli 2024 |
2023 | 2. September 2024 | 2. Juni 2025 |
2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
2025 | 31. Juli 2026 | 1. März 2027 |
Wir möchten die Mitglieder darauf hinweisen, dass das Finanzamt für verspätete Einreichung der Steuererklärung ab 2018 für jeden angefangen Monat mindestens 25 € festsetzt. Um Ihnen eine fristgerechte Abgabe zu garantieren, bitten wir Sie, spätestens bis 15. November 2022 Ihre Unterlagen für die Steuererklärung 2021 in Ihrer Beratungsstelle abzugeben. Alle später eingereichten Steuerunterlagen werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Der geschäftsführende Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins ELVE e. V. erhält laut Dienstvertrag eine Vergütung.
Die Vergütung des Vorstandes betrug im Jahr 2022 28.800 €. Weitere Nebenleistungen werden nicht gezahlt.