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Liebe Mitglieder und Besucher
aufgrund der aktuellen weltweiten Corona Krise kann es Einschränkungen für den Publikumsverkehr in einzelnen Beratungsstellen geben.
Wir bitten Sie, telefonisch vorab mit den Beratungsstellenleitern Kontakt aufzunehmen.
Für die Geschäftsstelle Stollberg gilt weiterhin Termine nur nach Terminvereinbarung.
Eintritt bitte nur mit Mund- und Nasenschutz.
In diesem Sinne wünschen wir uns allen viel Gesundheit.
Die Steuererklärung für 2019 ist bis zum 31. Juli 2020 einzureichen. Für Lohnsteuerhilfevereine verlängert sich die Frist für 2019 bis zum 28. Februar 2021.
Wir möchten die Mitglieder darauf hinweisen, dass das Finanzamt für verspätete Einreichung der Steuererklärung ab 2018 für jeden angefangen Monat mindestens 25 € festsetzt. Um Ihnen eine fristgerechte Abgabe zu garantieren, bitten wir Sie, spätestens bis 15. November 2020 einen Termin in Ihrer Beratungsstelle zu vereinbaren. Alle später eingereichten Steuerunterlagen werden nach Eingangsdatum bearbeitet.